Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marktoberdorf – Geisenried, auf der B 12, Abschnitt 560, km 6.9 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil- ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 55 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 155 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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