In Schwandorf, auf der B 85, Abschnitt 1540, km 1.050, Ri. A 93 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 16 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 76 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung
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