Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd, A 8, im Abschnitt 430, im Bereich von km 3,150 – 5,820 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 36 km/h bei zulässigen 60 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement wurden 96 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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