Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Unterföhring, auf der A 99, Ri. AK Süd (A 8), im Abschnitt 430, km 3,150 – 5,820 mit 9 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 59 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-PoliScan Speed in Enforcement, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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