Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin – München, bei km 177,5 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 143 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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