Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Erlangen, auf der Werner-von-Siemens-Straße, Höhe Nägelsbacher Straße, Ri. Westen wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 88 km/h, bei zulässigen 50 km/h, um 38 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil- ES3.0, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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