Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen, in dem die erlaubte Geschwindigkeit in Garching bei München, auf der Bundesautobahn A 9, Abschnitt 1120, bei km 1,474 um 23 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten wurde. Festgestellt wurden 123 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Multanova 6F digital, Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formblatt Zeugenbefragung

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