Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Nittenau, auf der B 16, im Abschnitt 2950, bei km 1,800, Richtung Roding ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 124 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 124 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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