Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Augsburg, auf der B 2, Abschnitt 1610, km 0.400, auf der Mühlhauser Straße, R. Mühlhausen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 83 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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