Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bayreuth, auf der B 2, Abschnitt 3670, im Bereich von km 0,15, Ri. Pegnitz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 95 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage-mobil- PoliScan Speed, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 25 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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