Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Anzing, auf der Zornedinger Straße, i. H. Hs.-Nr. 15 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 29 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Frontfoto 79 km/h

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Anzing übersandte Anhörung

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