Am 20.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 111 km/h der erforderliche Abstand von 55,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Pinzing, auf der A 96, Ri.Lindau, Abschnitt 780, km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 14,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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