Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Windorf, auf der A 3, FR Passau, im Abschnitt 1340, bei km 3.050 bei einer Geschwindigkeit von 132 km/h statt des nötigen Abstandes von 66,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung
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