Der Abstandsverstoß erfolgte in Brunnthal, LKr. München, auf der A 8, München-Salzburg, AB 1000, St 1,766, Ri. Salzburg. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 163 km/h der erforderliche Abstand von 81,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 22,63 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Videomessgerät Abstand-stationär

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.1 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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