Der erforderliche Abstand wurde nicht eingehalten. Es wurde in Frickenhausen, auf der A 7, Ri. Füssen-Reutte, im Abschnitt 300, bei km 8,318 bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h statt des nötigen Abstandes von 59,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug eine Distanz von 18,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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