Der nötige Abstand wurde in Teublitz, auf der A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, bei km 4,670 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 125 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 62,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 21,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Anhörung

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