Der Abstandsverstoß erfolgte in Barbing, auf der Bundesautobahn A 3 Süd, Ri. Passau, Ab. 1120, bei km 2,213. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 116 km/h der erforderliche Abstand von 58,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 14,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung erfolgte mit Verkehrskontrollsystem VKS3

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung des Betroffenen

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