Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Erkheim, A 96, Ri. München, Abschnitt 600, km 3,75
wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 122 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.8 und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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