Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kinding, auf der A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 840, bei km 1,87, Kindingerberg  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 80 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0 wurden 105 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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