Bei einer Geschwindigkeit von 145 km/h wurde der erforderliche Abstand von 72,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schweinfurt, auf der A 70, FR Würzburg, im Abschnitt 180, bei km 0,333 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 17,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3, § 4 Abs. 1 BKatV BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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