Rotlichtverstoß wurde in Rudolstadt, B 88, Ankerwerkkreuzung, FR Zentrum begangen. Beweismittel: Lasermessung mit Foto

Verstoß gegen: § 37 Abs. 2,§ 49 StVO, § 24 StVG, 132 BKat

Fallbearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Vordruck Anhörung

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