Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Dörenhagen, B 68, K 1, Ab. 10, Stat. 4,060, FR Paderborn. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 91 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Paderborn übersandte Anhörungsbogen

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