Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Oberhof, Richtung Schweinfurt, bei km 117,2, Lastspur mit 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Piezomessung dokumentierte mit Foto 113 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Formular Anhörung

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