Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Landsberg am Lech, auf der Bundesautobahn A 96, Ri. Lindau, im Abschnitt 740, bei km 1,200 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage-mobil-PoliScan Speed ergab 112 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung
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