Mit 29 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in München, auf der A 99, Ri. AK Süd(A 8), im Abschnitt 240, Höhe km 1,838, Ri. Salzburg  außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 mit Foto ergab 109 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Vordruck Zeugenbefragung

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