In Klein Kiessow, Hauptstraße,(ehem. K6630), Richtung Lübbenau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 20.10.2015 um 23 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 53 km/h.
Verletzte Vorschriften : § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Oberspreewald-Lausitz
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