Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 26.07.2015  in Ettingen-Bruchhausen, BAB 5, km 634,600, Basel-Frankfurt wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 50 km/h bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät PoliScan Speed 170 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 ivm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 11.3.7 Bkat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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