Am 16.09.2015 wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Engen, BAB 81, km 711.464, Stuttgart-Singen um 24 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScanSpeed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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