Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 76359, Gem. Marxzell, OT Burchbach-Fischweier, Moostaalbtalstr., geg. Gewerbe, FR L 564 mit 30 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 80 km/h. Beweismittel: Messung mit speedophot RADAR digital und Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Karlsruhe übersandt.
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