Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Oelsnitz, OT Waldesruh, auf der Pflockenstraße, ggü. HG 69, FR Zschocken mit 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel:Messung mit LEIVTEC XV3 und Foto. Verwarngeld: 25,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Erzgebirgskreis übersandt.
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