Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Weitersburg, BAB 48, km 13,35, Gem. Weitersburg, FR Trier um 11 km/h, bei zulässigen 80 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 20,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 91 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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