Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Karlsruhe, auf der Bannwaldallee, in Richtung Zeppelinstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 43 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 13 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung und Foto

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Karlsruhe

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