Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stadt Lollar, Lollar, 35457, 051, auf der B 3 a, Auffahrt Staufenberg Nord, 2,60 m nördl. NK 5318047G, FR Gießen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 89 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel:Messung mit Lasergerät und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Stadt Lollar übersandt.
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