Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Fürstenfeldbruck, auf der Von-Gravenreuth-Straße, i. H. Kögelstraße. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h, bei zulässigen 40 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Foto 46 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Große Kreisstadt Fürstenfeldbruck übersandte Anhörung zur Verkehrsordnungswidrigkeit

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