Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Stuttgart-Plieningen, auf der BAB 8, bei km 194,852, München – Karlsruhe um 17 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 117 km/h. Beweismittel: Messsystem TraffiStar S 330, Sensormessung mit Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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