Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Weinheim, auf der Lützelsachsener Straße um 16 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Radarmessung mit Messgerät Multanova Radar mit Foto 46 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bußgeldstelle Stadt Weinheim übersandte Anhörung
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