In Albstadt, Neuweilerstraße, L 442, FR Stadtmitte wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften um 6 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät TraffiStar S 350 mit Foto ergab 56 km/h, bei zulässigen 50 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bußgeldstelle Albstadt erhob 20,00 € Verwarnungsgeld

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