Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften in Norderstedt, B 432, Segeberger Chaussee, FR Bad Segeberg um 6 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 56 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bad Segeberg erhob 30,00 € Bußgeld

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