Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Bad Segeberg, auf der B 206, Bahnhofstraße, Ecke Burgfeldstraße, Fußgänger Lichtzeichenanlage wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 56 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto, Verwarnungsgeld: 15,00 €
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Bad Segeberg übersandt.
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