Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 13, bei km 76,4, FR AS Calau um 11 km/h, bei zulässigen 120 km/h wurde Verwarnungsgeld von 20,00 € erhoben. Festgestellt wurden 131 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee
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