Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Gießen, auf der B 249, Höhe Km-Stein 057-2,004, Richtung Wettenberg um 18 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Verwarnungsgeld von 30,00 € erhoben. Festgestellt wurden 88 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit Foto.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Gießen

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