Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt innerhalb geschlossener Ortschaften in Ahlen, auf der Warendorfer Straße ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 58 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 8 km/h, und wurde mit Verwarnungsgeld von 15,00 € geahndet. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung erfolgte mit Multanova 6F Radar
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Warendorf übersandt.
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