Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Darmstadt, auf der A 5, km 520,7, Darmstädter Kreuz, Fahrtrichtung Basel/Mannheim um 12 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde mit Verwarnungsgeld von 30,00 € verwarnt. Festgestellt wurden 62 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel

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