Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Fußgönheim, Gem. Fußgönheim, auf der A 61,  km 361,7, FR Koblenz die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 7 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Messung mit Lasergerät mit Foto ergab 137 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Verwarnung / Zeugenfragebogen

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