Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 71691 Freiburg am Neckar, Benninger Str. , Höhe Einmündung Am Altneckar, FR Benningen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 48 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Lasergerät Leivtec XV3 und Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ludwigsburg
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