Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hennigsdorf, auf der Parkstraße, ggü. Nummer 36, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 36 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 6 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß Radarmessung M5 und Foto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Hennigsdorf übersandte Formular Anhörung

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