Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, auf der Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 53 km/h, zulässig waren 40 km/h. Die Überschreitung betrug 13 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed- Messung
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Schriftliche Verwarnung.
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