Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Ibbenbüren, auf der L 501 / 796, FR Ibbenbüren Stadtmitte begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 14 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät TraffiPhot dig. stat. mit Foto 64 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Steinfurt übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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