Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 71, Zella-Mehlis, Richtung Erfurt, bei km 124,8, Lastspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Piezomessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 11 km/h bei zulässigen 70 km/h. Es wurden 91 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandte Verwarnung/Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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