Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. In Stuttgart, auf der Friedrichstraße, in FR Kronenstraße wurde das Tempolimit um 15 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: TraffiStar S 350, mit Foto 45 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung / Anhörung

Bußgeldstelle Flensburg„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“