Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften. In Stuttgart, auf der Friedrichstraße, in FR Kronenstraße wurde das Tempolimit um 15 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät: TraffiStar S 350, mit Foto 45 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stuttgart übersandte Verwarnung / Anhörung
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